|
Clubheim |
|
|---|---|---|
| Öffnungszeiten | ||
| Montag | geschlossen | |
| Dienstag | 15 - 20 Uhr | Kaffee + Kuchen |
| Mittwoch | ab 20 Uhr | Getränkeausschank |
| Donnerstag | ab 19:30 Uhr | Getränkeausschank |
| Freitag | 18 - 22 Uhr | Abendessen |
| Samstag | 11 - 22 Uhr | |
| Sonntag | 10 - 22 Uhr | |
| Benutzungsrichtlinien Vereinsheim | ||
|
Das Vereinsheim und dessen Einrichtungen dienen grundsätzlich Veranstaltungen des Tennisclubs Wolfschlugen (TCW). Das Vereinsheim kann nur nach Absprache mit dem 1. Vorsitzenden, dessen Stellvertreter oder einem von diesen Beauftragten an andere kulturtreibende Vereine oder kommunalen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Überschneiden sich dabei Termine, haben stets die Termine des TCW Vorrang. Bei der Bewirtschaftung gilt die aktuelle, ausgehängte Preisliste. Eigene Getränke können nur nach vorheriger Absprache und Erlaubnis mitgebracht und verkostet werden. Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände können nach vorheriger Absprache mit dem 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter oder einem von diesen Beauftragten ausgeliehen werden. Der Wirtschaftsdienst des TCW darf dadurch nicht beeinträchtigt sein. Die Gegenstände sind schnellstmöglich im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Bei Beschädigung haftet der Entleiher. Küchengerätschaften werden nicht entliehen. Für private Veranstaltungen eines volljährigen TCW Mitglieds können die Räumlichkeiten dann genutzt werden, wenn keine TCW-Veranstaltung an diesem Termin stattfindet. Die Rangfolge der Vergabe erfolgt nach dem Eingang. Die verbindliche Zusage der Vergabe nimmt der stellvertr. Vorsitzende, Harald Bayer, Tel. 07022/55649, der 1. Vorsitzende oder ein von diesen Beauftragter vor. Die Mitgliedschaft des Entleihers muss mindestens 2 Jahre betragen. Die Rückgabe der Räumlichkeiten erfolgt im übernommenen, gründlich gereinigtem Zustand. Die Übergabe und Abnahme erfolgt durch den stellvertr. Vorsitzenden Harald Bayer, den 1. Vorsitzenden oder einem von diesen Beauftragten. Bei privater Nutzung ist eine Kaution in Höhe von 150 Euro bei Übernahme zu entrichten. Angefallene, nicht durch den Nutzer behobene Schäden oder Kosten einer Reinigung sind davon zu bezahlen, bei höheren Schäden haftet der Nutzer für diese ebenso. Der private Nutzer haftet auch persönlich bei Ärger mit Nachbarn des TCW, z.B. durch Lärmbelästigung. Für die Nutzung der Räumlichkeiten werden 50 Euro für 1 Tag (z.B. von Sa. 12.00 - So.12.00Uhr) oder 75 Euro für 2 Tage (z.B. von Fr. 12.00 - So. 12.00 Uhr) an Gebühren erhoben. Sie sind bei Übernahme zu entrichten. Die ausgehängte Hausordnung gilt bei allen Veranstaltungen. |
||